Zugegeben: Das Wort ‚Betriebsrentenstärkungsgesetz‘ will nur wenigen leicht über die Lippen. Doch was zunächst nach Bürokratie und Polit-Geschwurbel klingt, bedeutet für Arbeitnehmer bares Geld. Denn ab 2019 haben sie erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente – allerdings nur für Neuverträge und nur wenn sie die Betriebsrente per Entgeltumwandlung vom Chef einfordern. Dafür spart Ihr Chef wiederum Sozialabgaben.

Win-Win für alle also? Ja, aber dabei müssen beide Seiten einige Spielregeln beachten. Wir sagen Ihnen, welche. Sprechen Sie uns an!