Ob Saftflecken auf dem Sofa oder ein zertrümmertes Wohnzimmerfenster: Haften Eltern wirklich für Ihre Kinder? Kommt ganz drauf an …

Nach dem Gesetz gelten Kinder unter 7 Jahren als nicht deliktfähig. Und auch Eltern haften für Missgeschicke ihrer Kinder nur dann, wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Trotzdem fühlen sich viele moralisch verpflichtet, entstandene Schäden zu bezahlen – zum Beispiel um den Nachbarschaftsfrieden nicht zu gefährden.

Sie auch? Dann sollten Sie bei Ihrer Police darauf achten, dass auch Schäden reguliert werden, die deliktunfähige Kinder verursachen. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern!