Renovierungsarbeiten, Hilfe bei der Gartenarbeit oder Blumen gießen – Gefälligkeiten unter Nachbarn sind für viele selbstverständlich. Aber wer haftet eigentlich, wenn etwas passiert?

Bei Nachbarschaftshilfe geht der Gesetzgeber von einem stillschweigenden Haftungsausschluss aus. Heißt: Wer dafür sorgen möchte, dass das bisher gute Verhältnis auch weiterhin bestehen bleibt, sollte darauf achten, dass seine Haftpflichtversicherung Gefälligkeitsschäden absichert.

Sie sind nicht sicher, ob das bei Ihnen der Fall ist? Sprechen Sie uns an! Unsere Berater helfen gerne weiter!