Wenn Sie nach dem Auslandsurlaub in Quarantäne gehen müssen, ist das schon ärgerlich genug. Aber: Wie sieht das Ganze eigentlich arbeitsrechtlich aus? Jahresurlaub oder nicht? Gibt es weiterhin Gehalt – oder eine Entschädigung? Unsere klare Antwort: Es kommt drauf an.

Entscheidend ist zum Beispiel, ob die Quarantäne ‚nur‘ behördlich angeordnet ist oder ob Sie krankgeschrieben sind, ob Sie während der Quarantäne von daheim arbeiten können – und welchen Status Ihr Zielland zu Reisebeginn hatte. Ausführliche Infos finden Sie hier: https://bit.ly/qurntne